Rechtsverstöße bei Anbietern von Klingeltöne, Logos und Handy Spiele

Auf Initiative der EU wurde eine Untersuchung von deutschsprachigen Webseiten, die kostenpflichtigen Content wie z.B. Klingeltöne, Logos und Handy Spiele anbieten, durchgeführt. Bei über 60% der Webseiten wurden Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden. Dieser erschreckende Befund zeigt, wie dreist den Kindern und Jugendlichen das Taschengeld aus der Hose gezogen wird.

Die Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf den Webseiten für Klingeltöne, Logos und Handy Spiele sind vor allem fehlende, unzureichende oder irreführende Angaben zu Preisen und Leistungsmerkmalen. In einigen Fällen fehlte sogar die Identität des Anbieters. Ein fataler Fehler. Erinnern wir uns noch einmal zurück an die Abmahnwelle bei fehlendem Impressum.

Den Hinweisen wird bereits nachgegangen und die Anbieter werden wohl in nächster Zeit mit Abmahnungen rechnen müssen. So werden die Anbieter von Klingeltönen, Logos und Handy Spielen noch einmal sanft daran erinnert, dass sie dem Telemediendienstgesetz und dem Fernabsatzgesetz unterliegen. Vermutlich wird der eine oder andere Anbieter das nicht überleben, aber es bleiben bestimmt noch genug Anbieter übrig, so dass wir auch in Zukunft nicht auf Top Aktuelle Klingeltöne in Bus, Kino oder in Konzerten verzichten brauchen.