Die Rechtsschutzversicherung unter der Lupe
Apr 22nd, 2009 | By tommifant | Category: AllgemeinBei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Versicherung, bei der bestimmte Kosten eines Rechtsstreits abgesichert sind. Dies sind vor allem die Gebühren des Anwalts, den man sich ausgesucht hat, die Gerichtskosten, eventuell Zeugengelder oder Honorare für Sachverständige und manchmal auch die gegnerischen Kosten, falls man dazu verurteilt wird, auch diese zu übernehmen.
Allerdings beinhalten auch viele Rechtschutzversicherungen, die man abschließen kann, eine Selbstbeteiligung oder einen so genannten Selbstbehalt. Dies bedeutet, dass der Versicherte einen vorher vereinbarten Betrag selbst zu zahlen hat. Dabei kann es sich entweder um eine feste Summe handeln oder um einen prozentualen Anteil an der Schadenssumme.
Bei den in Deutschland angebotenen Rechtsschutzversicherungen beträgt die Selbstbeteiligung bei den festen Beträgen meist zwischen 100,00 € und 350,00 €. Der prozentuale Anteil variiert je nach Versicherungsanbieter und hängt auch davon ab, für welche Art von Rechtsstreit man die Rechtsschutzversicherung abschließen möchte.
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich daher umfassend über die verschiedenen Angebote informieren, um die günstigste Rechtsschutzversicherung zu finden.
Hat man eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, sollte es sich ein Versicherter gut überlegen, ob er bei einem kleineren Rechtsstreit überhaupt seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte, denn die Höhe des Selbstbehalts muss er ja auf jeden Fall bezahlen.
Wer selber nichts bezahlen möchte, kann sich auch nach einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteilung erkundigen. Selbstverständlich finden sich auch solche Angebote, allerdings muss man damit rechnen, dass die Beiträge zu solch einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zum Teil erheblich höher sind als die einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung bzw. ohne Selbstbehalt.
