Rechnet sich die Riester-Rente?

Sep 30th, 2009 | By Racer | Category: Allgemein

Die Riester-Rente erfreut sich bei den Bundesbürgern großer Popularität: Rund 12,5 Millionen Verträge wurden zum Ende des 3. Quartals 2009 unterhalten. Eingeführt wurde die staatlich geförderte Altersvorsorge im Jahr 2002 von ihrem Namensgeber und damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester. Das Modell sieht eine Förderung durch Zuschüsse und steuerliche Vorteile vor und soll einen Beitrag dazu leisten, die vielen Bürgern im Ruhestand drohende Versorgungslücke zu schließen.

Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, erhält die Grundzulage in Höhe von jährlich 154 Euro vom Staat. Dazu kommt ggf. eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind, die 185 Euro für Nachwuchs beträgt, der vor dem Jahr 2008 geboren wurde und 300 Euro für alle jüngeren Kinder. Maximal müssen pro Jahr 2100 Euro einbezahlt werden, der Sockelbetrag liegt bei 60 Euro im Jahr. Die Einzahlungen können als Sonderausgabe in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

Die Riester Rente kann auf einem Banksparplan ebenso beruhen wie auf einer fondsgebundenen Lösung. Bei letzterer Variante schreibt das Gesetz allerdings vor, dass zum Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Beiträge wieder als Vertragsguthaben zur Verfügung stehen müssen. Die Auszahlungsphase von Riester-Verträgen kann frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Vertragsinhaber können sich bis zu 30 Prozent des bei Renteneintritt zur Verfügung stehenden Guthabens als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen. Der Rest wird als lebenslange Rente ausbezahlt.

Die Rentenzahlungen müssen im Ruhestand in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz des Vertragsinhabers versteuert werden. Die Vertragsguthaben werden in der Auszahlungsphase mit 2,0 Prozent im Jahr verzinst. Gemäß der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zu erwarten, dass die erhaltene Förderung auch dann nicht zurückzuzahlen ist, wenn der Vertragsinhaber seinen Ruhestand außerhalb der Bundesrepublik verbringt. Dies war in der Grundform der Riester-Rente zunächst vorgesehen.

Kritiker bemängeln die nachgelagerte Besteuerung des Vorsorge-Modells und sehen die Riester-Rente deshalb als unattraktiv für Gutverdiener an. Eine Studie der Freien Universität Berlin kam im Jahr 2009 zu dem Ergebnis, dass ein 30jähriger Sparer mit einem Einkommen von 52.500 Euro im Jahr mindestens 92 Jahre alt werden muss, um seine Einzahlungen nebst einer adäquaten Verzinsung zurückzuerhalten.

Neben der nachgelagerten Besteuerung ist daran auch die von den Versicherern sehr hoch angesetzte Lebenserwartung schuld. Je geringer das Einkommen ausfällt und je mehr Kinder ein Vertragsinhaber großzieht, desto eher rechnet sich das Modell: Ein Sparer mit zwei Kindern und nur 18.000 Euro Einkommen muss der Studie zufolge lediglich 71 Jahre alt werden, um seine Einzahlungen plus Zinsen wieder zurückzubekommen.

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